Der M-Zug an der Gottfried-Neukam-Mittelschule

Der Mittlere-Reife-Zug (M-Zug) ist ein Bildungsangebot für leistungsstärkere und motivierte Schüler. Ein eigener Lehrplan mit erhöhten Anforderungen ist die Grundlage.

Der M-Zug beginnt ab der Jahrgangsstufe 7. Eine Aufnahme ist aber auch in höheren Jahrgangsstufen möglich.

Die Prüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule in der Jahrgangsstufe 10 umfasst die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch sowie eine Projektprüfung.

Aufnahmebedingungen in die M7:

  • Notendurchschnitt von 2,66 aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder

  • Notendurchschnitt von 2,66 aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder

  • Notendurchschnitt von 2,66 aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 oder

  • Aufnahmeprüfung (an der aufnehmenden Schule mit M-Zug)


Aufnahmebedingungen in die M8 bzw. M9:

  • Notendurchschnitt von 2,33 aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 oder
  • Notendurchschnitt von 2,33 aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 oder
  • Notendurchschnitt von 2,33 aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 bzw. 8 oder
  • Aufnahemprüfung (an der aufnehmenden Schule mit M-Zug)

Aufnahmebedingungen in die M10:

  • Qualifizierender Abschluss der Mittelschule mit einem Notendurchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder
  • Aufnahmeprüfung (an der aufnehmenden Schule mit M-Zug)


Aufnahmebedingungen in den M-Zug für Schüler anderer Schularten:

  • Vorrückungserlaubnis nach Abschluss der Jahrgangsstufe der Realschule oder Wirtschaftsschule oder
  • Nichtbestehen der Jahrgangsstufe wegen Fächern, die an der Mittelschule nicht unterrichtet werden
  • In sonstigen Fällen: Aufnahmeprüfung/Entscheidung des Schulleiters
Ausschlusskriterium: M10 muss im max. 12. Schulbesuchsjahr erreicht werden.

Quelle: Kultusministerium Bayern